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Was bedeutet Interessenkonflikt bei Google-Bewertungen?
Ein Interessenkonflikt bei Google-Bewertungen besteht, wenn der Verfasser nicht als unbeteiligter Kunde schreibt, sondern ein eigenes Interesse am Ergebnis hat. Googles Richtlinien nennen dafür unter anderem Bewertungen des eigenen Unternehmens, Bewertungen durch Beschäftigte und negative Bewertungen über Mitbewerber.
Der Grundgedanke ist einfach: Bewertungen sollen Lesern helfen, einen Betrieb einzuschätzen. Wer selbst vom Ergebnis profitiert, liefert keine unabhängige Einschätzung, unabhängig davon, ob er lobt oder schlechtmacht.
Woran erkennt man Bewertungen von Mitbewerbern?
Bewertungen von Mitbewerbern erkennt man selten am Namen, meist aber am Muster. Auffällig ist, wenn der Verfasser in derselben Region mehrere Betriebe derselben Branche schlecht bewertet und einen einzigen gut, wenn die Bewertung kurz nach einer Auftragsvergabe oder Neueröffnung erscheint oder wenn der Text Fachbegriffe verwendet, die ein Kunde kaum kennt.
Auch ein direkter Hinweis auf ein anderes Unternehmen kann auf einen Mitbewerber deuten. Beweisen lässt sich die Absicht von außen fast nie. Für eine Meldung reicht es aber, die beobachtbaren Umstände sachlich darzulegen, statt eine Person zu beschuldigen.
Dürfen ehemalige Mitarbeitende den Betrieb bei Google bewerten?
Ehemalige Mitarbeitende bewerten bei Google häufig nicht die Leistung für Kunden, sondern ihr Arbeitsverhältnis. Solche Beiträge beschreiben keine Kundenerfahrung und stehen nach Googles Richtlinien im Konflikt mit dem Zweck von Unternehmensbewertungen. Für Erfahrungen als Arbeitnehmer gibt es eigene Arbeitgeber-Bewertungsportale.
Anders liegt es, wenn eine frühere Mitarbeiterin später tatsächlich Kundin war und darüber schreibt. Entscheidend ist, aus welcher Rolle die Bewertung verfasst wurde. Ein Beitrag über Gehalt, Chef oder Schichtplan ist ein deutliches Zeichen dafür, dass es um das Arbeitsverhältnis geht.
Warum eigene Bewertungen dem Unternehmensprofil schaden
Achtung: Eigene Bewertungen schaden dem Unternehmensprofil, weil sie ebenfalls als Interessenkonflikt gelten. Das betrifft Bewertungen durch Inhaber, Familienangehörige im Betrieb und Beschäftigte, auch wenn sie gut gemeint sind, um schlechte Bewertungen auszugleichen. Google kann solche Beiträge entfernen und bei wiederholten Verstößen weitere Maßnahmen gegen das Profil ergreifen.
Für einen Betrieb, der selbst unberechtigte Bewertungen beanstanden will, ist das doppelt wichtig. Wer sich über Bewertungen von Mitbewerbern beschwert, sollte selbst keine angreifbaren Bewertungen auf dem eigenen Profil haben. Unzulässig ist auch das gezielte Einholen nur positiver Bewertungen, im Glossar unter Bewertungs-Gating erklärt.
Weitere Fragen: Bewertungen von Mitbewerbern
Darf ich Kunden bitten, mich bei Google zu bewerten?
Ja. Google erlaubt es, Kunden um Bewertungen zu bitten. Unzulässig sind Gegenleistungen für Bewertungen und das gezielte Ansprechen nur zufriedener Kunden.
Was, wenn ich den Mitbewerber hinter einer Bewertung kenne?
Ein konkreter Verdacht gehört sachlich in die Meldung. Öffentliche Vorwürfe in einer Antwort können dagegen selbst rechtliche Probleme verursachen, wenn sie sich nicht belegen lassen.
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Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.