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Löschguide
Rechte & Abwägung · 5 Artikel

Rechte, Kosten und Abwägung bei schlechten Bewertungen

Nicht jede schlechte Bewertung ist unzulässig, und nicht jede unzulässige braucht einen Anwalt. Dieser Hub hilft bei der Abwägung: was rechtlich grob gilt, welcher Weg zu welchem Fall passt und wann eine Antwort mehr bringt.

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  1. Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung: was eine Bewertung darfEine Meinungsäußerung in einer Bewertung ist grundsätzlich geschützt, auch wenn sie hart ausfällt. Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist es nicht — deshalb entscheidet diese Unterscheidung oft darüber, ob eine Bewertung angreifbar ist.
  2. Wann sich ein Löschantrag für eine Google-Bewertung lohntEin Löschantrag lohnt sich, wenn eine Bewertung gegen Googles Richtlinien oder geltendes Recht verstößt — etwa bei Fake-Bewertungen, Beleidigungen oder Verwechslungen. Bei echter, zutreffender Kritik lohnt er sich nicht; dort hilft eine sachliche öffentliche Antwort.
  3. Bewertung löschen lassen: selbst, per Anwalt oder per DienstleisterGegen eine unberechtigte Google-Bewertung gibt es drei Wege: selbst beantragen, eine Anwaltskanzlei beauftragen oder einen Dienstleister. Sie unterscheiden sich vor allem in Kosten, Dauer und darin, ob es um einen Richtlinienverstoß oder um rechtliche Ansprüche geht.
  4. Öffentlich auf Google-Bewertungen antwortenEine öffentliche Antwort auf eine Google-Bewertung richtet sich weniger an den Verfasser als an alle, die später mitlesen. Sachlich, kurz und ohne Kundendaten zeigt sie, wie ein Betrieb mit Kritik umgeht — und sie verträgt sich mit einem laufenden Löschantrag.
  5. Digital Services Act und Google-BewertungenDer Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen wie Google Maps, rechtswidrige Inhalte melden zu lassen, Entscheidungen zu begründen und eine Beschwerde zu ermöglichen. Eine Löschung erzwingt er nicht — er regelt das Verfahren, nicht das Ergebnis.

Welche Rechte haben Unternehmen gegenüber schlechten Bewertungen?

Unternehmen müssen schlechte Bewertungen hinnehmen, soweit sie zulässige Meinungsäußerungen über eine echte Erfahrung sind. Geschützt sind Betriebe dagegen vor unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Beiträgen ohne echten Kundenbezug. Zusätzlich verpflichtet der Digital Services Act große Plattformen in der EU zu geordneten Melde- und Beschwerdeverfahren.

Diese Seiten erklären die Rechtslage grob und allgemein. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall; wer rechtliche Ansprüche gegen einen Verfasser prüfen will, wendet sich an eine Anwaltskanzlei.

Wie wählt man den passenden Weg gegen eine unberechtigte Bewertung?

Der passende Weg gegen eine unberechtigte Bewertung hängt von drei Fragen ab: ob die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt, ob zusätzlich rechtliche Ansprüche im Raum stehen und wie viel Zeit und Geld der Betrieb einsetzen will. Für einen klaren Richtlinienverstoß reicht oft ein gut begründeter eigener Antrag; für Ansprüche gegen eine Person braucht es eine Kanzlei.

Wo keine Regel verletzt ist, bleibt die öffentliche Antwort das wirksamste Mittel. Sie entscheidet mit darüber, wie Leser eine schlechte Bewertung wahrnehmen.