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Welche persönlichen Daten sind in Google-Bewertungen nicht erlaubt?
In Google-Bewertungen nicht erlaubt sind persönliche Daten, mit denen sich Menschen außerhalb ihrer beruflichen Rolle identifizieren oder erreichen lassen. Googles Richtlinien nennen dazu unter anderem private Telefonnummern, Privatadressen, E-Mail-Adressen, Ausweis- und Kontodaten sowie vertrauliche Angaben wie Gesundheitsinformationen.
Besonders heikel sind solche Angaben in Bewertungen von Praxen, Kanzleien oder Beratungsstellen, weil dort Details über Behandlungen oder Fälle schnell in fremde Hände geraten. Persönliche Daten verbreiten sich über eine Bewertung genauso öffentlich wie jede andere Aussage.
Dürfen Namen von Mitarbeitenden in einer Google-Bewertung stehen?
Namen von Mitarbeitenden in einer Google-Bewertung sind nicht in jedem Fall unzulässig. Viele Kunden loben oder kritisieren eine bestimmte Person, die sie im Betrieb bedient hat, und nennen dazu den Vornamen vom Namensschild. Das bezieht sich auf die berufliche Rolle und ist für sich allein meist kein Verstoß.
Kritisch wird es, wenn die Bewertung eine Person bloßstellt, Privates über sie verbreitet oder sie gezielt angreift. Dann greifen oft zugleich die Regeln zu Belästigung und zu persönlichen Daten. Mehr zur Grenze bei Angriffen steht unter Beleidigende Bewertungen.
Persönliche Daten in Bewertungen: Richtlinie und Datenschutz
Persönliche Daten in Bewertungen berühren neben Googles Richtlinien auch den Datenschutz. Betroffene Personen haben nach der Datenschutz-Grundverordnung eigene Rechte gegenüber der Plattform. Diese Rechte gehören der betroffenen Person selbst, also zum Beispiel der genannten Mitarbeiterin, nicht automatisch dem Unternehmen.
Hinweis: Für den Betrieb bleibt der Weg über Googles Richtlinien meist der naheliegende, weil er das Unternehmensprofil betrifft. Ob im Einzelfall datenschutzrechtliche Ansprüche bestehen, lässt sich nur mit rechtlicher Beratung klären; Löschguide gibt keine Rechtsberatung.
Warum eine Antwort persönliche Daten nicht wiederholen darf
Achtung: Eine öffentliche Antwort auf eine Bewertung mit persönlichen Daten darf diese Daten nicht wiederholen oder ergänzen. Wer in der Antwort den Namen des Verfassers, Details zu seinem Auftrag oder seiner Behandlung nennt, macht selbst einen Fehler, der rechtlich schwerer wiegen kann als die ursprüngliche Bewertung.
Das gilt auch dann, wenn der Kunde selbst Einzelheiten preisgegeben hat. Eine kurze, allgemeine Antwort ohne Angaben zur Person schützt den Betrieb am besten. Worauf es sonst ankommt, erklärt Öffentlich auf Bewertungen antworten.
Weitere Fragen: Persönliche Daten in Google-Bewertungen
Ist die Geschäftsadresse in einer Bewertung ein persönliches Datum?
Die öffentliche Geschäftsadresse eines Unternehmens ist in der Regel keine private Angabe. Anders liegt es bei der Privatadresse von Inhabern oder Mitarbeitenden.
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Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.