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Löschguide
Rechte & Abwägung

Öffentlich auf Google-Bewertungen antworten

Stand 3 Min. Lesezeit4 Abschnitte

Kurz gesagt

Eine öffentliche Antwort auf eine Google-Bewertung richtet sich weniger an den Verfasser als an alle, die später mitlesen. Sachlich, kurz und ohne Kundendaten zeigt sie, wie ein Betrieb mit Kritik umgeht — und sie verträgt sich mit einem laufenden Löschantrag.

Auf dieser Seite · 5 Punkte
  1. 1 Was bewirkt eine öffentliche Antwort auf eine Google-Bewertung?
  2. 2 Welcher Ton passt in eine Antwort auf eine negative Bewertung?
  3. 3 Was gehört nicht in eine Antwort auf eine Google-Bewertung?
  4. 4 Schadet eine Antwort auf die Bewertung einem laufenden Löschantrag?
  5. 5 Weitere Fragen

Was bewirkt eine öffentliche Antwort auf eine Google-Bewertung?

Eine öffentliche Antwort auf eine Google-Bewertung wirkt vor allem auf künftige Kunden. Wer ein Unternehmen sucht, liest oft nicht nur die Bewertungen, sondern auch, ob und wie der Betrieb darauf reagiert. Eine ruhige Antwort kann eine negative Bewertung einordnen, ohne sie zu entfernen.

Die Antwort erscheint direkt unter der Bewertung im Unternehmensprofil und bleibt dort sichtbar, solange die Bewertung besteht. Am Sternedurchschnitt ändert sie nichts — ihr Wert liegt im Eindruck, den sie hinterlässt.

Welcher Ton passt in eine Antwort auf eine negative Bewertung?

In eine Antwort auf eine negative Bewertung passt ein sachlicher, höflicher und knapper Ton. Wer sich rechtfertigt, angreift oder ironisch wird, bestätigt beim Leser eher den Eindruck, den die Bewertung erzeugt hat. Eine gute Antwort nimmt das Anliegen ernst, stellt Unzutreffendes ruhig richtig und bietet, wo es passt, ein Gespräch außerhalb der Plattform an.

Bei Bewertungen, die offensichtlich nicht von Kunden stammen, darf die Antwort das nüchtern festhalten, etwa dass der geschilderte Vorgang im Betrieb nicht nachvollziehbar ist. Beleidigende Wortwahl gehört nie in eine Antwort, auch nicht als Reaktion auf eine beleidigende Bewertung.

Was gehört nicht in eine Antwort auf eine Google-Bewertung?

Nicht in eine Antwort auf eine Google-Bewertung gehören Angaben, die den Verfasser identifizierbar machen oder bloßstellen. Dazu zählen:

  • Kundendaten wie vollständiger Name, Termine, Behandlungen oder Bestellinhalte
  • Unterstellungen über Motive oder Person des Verfassers, die sich nicht belegen lassen
  • Drohungen mit rechtlichen Schritten
  • Werbung, Rabattangebote oder Links

Gerade in Berufen mit Schweigepflicht kann schon die Bestätigung eines Kundenverhältnisses heikel sein. Im Zweifel lieber allgemein bleiben. Mehr zu Namen und Daten in Bewertungen: persönliche Daten.

Schadet eine Antwort auf die Bewertung einem laufenden Löschantrag?

Eine sachliche Antwort auf die Bewertung schadet einem laufenden Löschantrag nicht. Google prüft beim Antrag die Bewertung selbst, nicht die Reaktion des Betriebs. Wird die Bewertung entfernt, verschwindet die Antwort mit ihr.

Vorsicht ist bei Antworten geboten, die dem eigenen Antrag widersprechen. Wer etwa behauptet, der Verfasser sei nie Kunde gewesen, sollte in der öffentlichen Antwort nicht auf einen angeblichen Besuch eingehen. Antwort und Antrag sollten dieselbe Sicht auf den Fall wiedergeben. Ob ein Antrag überhaupt sinnvoll ist, klärt wann sich ein Löschantrag lohnt.

Weitere Fragen: Auf Google-Bewertungen antworten

Muss ich auf jede Google-Bewertung antworten?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Viele Betriebe antworten vor allem auf kritische Bewertungen und auf solche mit konkreten Fragen, weil dort eine Reaktion am meisten bewirkt.

Kann ich eine Antwort später ändern oder löschen?

Ja. Der Inhaber eines Unternehmensprofils kann seine eigene Antwort nachträglich bearbeiten oder entfernen; die Bewertung selbst bleibt davon unberührt.

Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.

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