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Warum verlangt Google einen Nachweis für den Löschantrag?
Google verlangt einen Nachweis, weil eine Löschung in Rechte anderer eingreift und nicht jeder beliebige Dritte sie anstoßen soll. Ohne diese Kontrolle könnten etwa Mitbewerber missliebige Bewertungen über fremde Betriebe angreifen oder Unbeteiligte im Namen eines Unternehmens auftreten. Der Nachweis verbindet den Antrag mit dem Unternehmen, um das es geht.
Ob Google einen Nachweis anfordert, hängt vom Fall und vom gewählten Meldeweg ab. Bei rechtlichen Beanstandungen fragt Google in der Regel genauer nach, wer den Antrag stellt und in welcher Beziehung er zum Unternehmen steht. Fehlt der Beleg, bleibt ein sonst gut begründeter Antrag unter Umständen liegen.
Wer gilt bei Google als berechtigt, eine Löschung zu beantragen?
Als berechtigt, eine Löschung zu beantragen, gilt bei Google in erster Linie, wer das Unternehmen vertreten darf. Das sind zum einen Inhaberinnen, Inhaber und Geschäftsführer. Zum anderen können Personen handeln, die das Unternehmen ausdrücklich beauftragt hat, etwa eine Mitarbeiterin, eine Agentur oder eine Kanzlei.
Wer im Auftrag handelt, muss diese Rolle belegen können, und die Formulierung des Antrags ändert sich damit. Eine bevollmächtigte Person spricht nicht für sich selbst, sondern für das Unternehmen. Die Rolle ist deshalb eine der ersten Fragen im Nachweis-Assistenten.
Welche Belege kommen als Nachweis gegenüber Google in Frage?
Als Nachweis gegenüber Google kommen Unterlagen in Frage, die den Namen des Unternehmens mit der antragstellenden Person verbinden. Üblich sind vor allem:
- ein Handelsregisterauszug, der Firma und Vertretungsberechtigte ausweist
- eine Gewerbeanmeldung auf den Namen des Inhabers
- eine Vollmacht des Inhabers, wenn eine andere Person den Antrag stellt
Ein einzelner passender Beleg genügt meist. Entscheidend ist, dass Name und Anschrift des Unternehmens im Beleg zu dem Unternehmen passen, dessen Bewertung beanstandet wird. Private Daten, die für den Nachweis nicht nötig sind, gehören nicht hinein.
Muss das Google-Unternehmensprofil für den Nachweis bestätigt sein?
Ein bestätigtes Google-Unternehmensprofil ist für den Nachweis sehr hilfreich, weil Google damit bereits weiß, wer das Profil verwaltet. Inhaber eines bestätigten Profils haben in der Regel mehr Möglichkeiten, Bewertungen zu melden und den Stand einer Meldung zu verfolgen, als Außenstehende.
Wer das Profil noch nicht übernommen hat oder es von einer früheren Agentur verwalten ließ, sollte die Zugänge klären, bevor es um Bewertungen geht. Ein Profil, das niemand im Unternehmen verwalten kann, macht jeden späteren Antrag mühsamer. Das Nachweisschreiben selbst erstellt der Nachweis-Assistent im Löschguide.
Weitere Fragen: Nachweis bei Google
Kann ich eine Löschung für einen Betrieb von Freunden oder Kunden beantragen?
Ja, wenn der Betrieb dich beauftragt hat und du das belegen kannst, etwa mit einer Vollmacht. Ohne Auftrag des Unternehmens fehlt die Berechtigung, für das Unternehmen zu handeln.
Brauchen Freiberufler ohne Handelsregistereintrag einen anderen Beleg?
Wer nicht im Handelsregister steht, belegt die Verbindung zum Unternehmen mit anderen Unterlagen, etwa einer Gewerbeanmeldung oder einem Dokument, das Name und Tätigkeit zusammenführt. Welcher Beleg genügt, entscheidet Google im Einzelfall.
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Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.